FRÖHLICHE URSTÄNDE DER BONBONVERTEILUNG

So, da haben wir wieder unsere giftigen Wahlzuckerln:
Die Preisregelung des Mietrechts, die bisher nur für einen Teil der Wohnungen gilt, will Kern auf alle Wohnungen ausweiten (spätestens 20 Jahre nach Errichtung).
Dabei wird übersehen, dass genau diese Preisbeschränkungen eine Hauptursache für den akuten Wohnungsmangel und die deshalb steigenden Wohnpreise sind.
  • Warum sollte jemand seine Ersparnisse in eine Vorsorgewohnung investieren, wenn er weiß, dass die in 20 Jahren weniger wert ist?
  • Warum sollte jemand seine Stadtwohnung, die er für die Kinder aufgehoben hat, dann noch vorher vermieten wollen?
  • Wer würde noch in den Wohnbau investieren wollen?

Ja und dann die Maklerprovision. Die soll nur der Vermieter zahlen. Was wird passieren?

Von Vermieterseite bekommt man bereits jetzt nur selten eine Provision, denn die meisten Vermieter haben keinen Beratungsbedarf. Wenn als Entgelt für die Abwicklung von 70 Telefonaten und etwa gleich viele mailanfragen am ersten Tag und die darauf folgenden Besichtigungen samt Abwicklung des Mietvertrages, Besprechnungen mit den Vertragsparteien 0 (in Worten NULL) EUR bezahlt werden, wird sich kein Makler mehr dem Mietgeschäft widmen. Vorhandene Wohnungen werden nur noch unter der Hand vergeben. Inseriert werden nur noch Ladenhüter, vielleicht weil irgendwelche Fallen lauern, die der Vermieter geflissentlich verschweigt. Kern ignoriert, dass wir Makler als oberste Pflicht die Beratung unserer Kunden und den transparenten Interessensausgleich zwischen Abgeber und Mieter haben. Niemand wird mehr eine Mietwohnung finden, wenn er nicht Beziehungen hat.

Auf Kosten anderer kann man leicht Versprechungen machen, aber wirtschaftlich treffen wird es uns alle.
Es wäre höchste Zeit für ein Verfassungsgesetz, das bei vorzeitigem Ende der Legislaturperiode Gesetzesbeschlüsse mit weniger als Zweidrittelmehrheit bis zur Wahl verbietet, dann würde dieser populistische Unfug endlich aufhören.

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